Gemäss Bundesverfassung haben Bund und Kantone «für eine ausreichende, allen zugängliche medizinische Grundversorgung von hoher Qualität» zu sorgen.
Gemäss Bundesverfassung haben Bund und Kantone «für eine ausreichende, allen zugängliche medizinische Grundversorgung von hoher Qualität» zu sorgen.