Leitlinien für die ­Umsetzung

Die nachfolgenden Leitlinien sind so formuliert, dass sie in ganz unterschiedlichen Betreuungssituationen Orientierung bieten.

1

Gute Betreuung anerkennt die Menschenwürde und die Menschenrechte.

Gute Betreuung schützt und achtet die Menschenwürde und die Menschenrechte. Unabhängig von den Lebensumständen, der Krankheit, der Gesundheit und den Fähigkeiten einer Person wird die ältere Person als Individuum anerkannt und respektiert. Betreuerische Handlungen verletzen weder die Würde des betagten Menschen noch seine Menschenrechte.

2

Gute Betreuung ist ganzheitlich.

Gute Betreuung nimmt den Menschen als ganzheitliches soziales Wesen wahr. Sie will den betreuten Menschen und seinen soziokulturellen Hintergrund kennenlernen. Deshalb orientiert sich Betreuung an der Persönlichkeit und am Lebensalltag der betroffenen Person und stellt die alltäglichen Bedürfnisse der Person für eine selbstbestimmte Lebensführung ins Zentrum.

3

Gute Betreuung ist primär eine Haltung: das «Wie» der Unterstützung.

Gute Betreuung drückt sich in erster Linie über eine Haltung aus, die den betreuungsbedürftigen Menschen ganzheitlich betrachtet. Das beginnt mit der Anerkennung und Würdigung der älteren Person in ihrer unverwechselbaren Individualität und mit ihrer Lebenserfahrung. Gute Betreuung geht von den vorhandenen Ressourcen aus und ist immer darum bemüht, die Fähigkeiten und Fertigkeiten der älteren Person zu erhalten, zu stärken und zu fördern. Gleichzeitig werden Einschränkungen der älteren Person nicht ausgeblendet, sondern als Teil der Lebensphase berücksichtigt. Eine betreuende Person muss einschätzen können, wann sie gar nicht, punktuell oder stellvertretend unterstützend handeln muss.

4

Gute Betreuung ist Beziehungsarbeit.

Gute Betreuung ist sorgende Beziehungsarbeit, die ein Vertrauens- und Schutzverhältnis aufbaut. Auf diese Weise schafft Betreuung innere Sicherheit, die es der betreuungsbedürftigen Person ermöglicht, ihren Alltag im Rahmen ihrer körperlichen, psychischen und geistigen Verfassung soweit möglich nach eigenen Vorstellungen zu gestalten und Beziehungen mit anderen zu knüpfen und zu pflegen. Betreuung ist also eine persönlichkeitsunterstützende und sozial integrative Massnahme.

5

Gute Betreuung stellt den Menschen und seine Bedürfnisse ins Zentrum.

Gute Betreuung beruht auf einem bedürfnisbezogenen Verständnis von Unterstützung. Sie berücksichtigt sowohl die Wünsche und Bedürfnisse im Lebensalltag als auch die körperlichen, geistigen und sozialen Fähigkeiten und die Verfassung der betreuten Person. Betreuerisches Handeln ist fördernd und fürsorglich und immer in die Beziehungsebene eingebettet. Eine gute Betreuung anerkennt den älteren Menschen aber auch in seinen verschiedenen Formen von Nichtaktivität.

6

Gute Betreuung besitzt einen eigenen Zeitfaktor.

Gute Betreuung bedeutet, sich Zeit zu nehmen. Die Zeitdimension spielt eine wichtige Rolle: Betreuungsaufgaben lassen sich kaum auf eine verlässliche und ökonomisierbare Zeitdauer festlegen. Den Takt der Betreuung geben die Lebenssituation und die Bedürfnisse der betreuten Person vor. Betreuung muss sich auf Unvorhersehbares und Ungeplantes einlassen.

7

Gute Betreuung ist eine gemeinschaftliche Arbeit.

Um gute Betreuung zu garantieren, ist je nach Situation ein Netzwerk aus unterschiedlichen Betreuungspersonen nötig. Das können Angehörige und weitere Bezugspersonen aus dem sozialen Umfeld des betreuungsbedürftigen Menschen sein. Nach Bedarf sind auch Fachpersonen eingeschlossen.
Gute Betreuung muss also als Interaktion und kooperatives Miteinander von informeller und professioneller Unterstützung in Zusammenarbeit mit der betreuungsbedürftigen Person verstanden werden.