Impulspapier 2

Modell für die Abklärung und Festlegung des Betreuungsbedarfs – neu mit konkreten Eckwerten

Die Kosten- und Finanzierungsstudie hat aufgezeigt, wie sich gute Betreuung für alle ältere Menschen realisieren lässt. Für eine flächendeckende Betreuung muss die Abklärung weiterentwickelt und schweizweit vereinheitlicht werden. Mit dem Impulspapier 2 «Abklärung» von 2022 lieferten wir erste Überlegungen zu den Rahmenbedingungen und zeigten auf, wie die Abklärung für Betreuung im Alter künftig durchgeführt werden. Nun konkretisieren wir diese grundsätzliche Auslegeordnung: In einem zusätzlichen Papier formulieren wir handlungsleitende Prinzipien und benennen wichtige Eckwerte eines Abklärungsinstruments.

Foto: Keystone / Christian Beutler
Foto: Keystone / Christian Beutler

Für eine bedarfsgerechte und staatlich mitfinanzierte Betreuung braucht es eine Abklärung, welche die Situation der Person erfasst und die Ziele der Betreuungsarbeit festlegt. Doch worauf gilt es bei einer Abklärung zu achten? Wer soll sie durchführen? Und wann ist der richtige Zeitpunkt?

Unser Impulspapier bietet Hinweise auf die wichtigsten Eckwerte einer guten Abklärung. Unter anderem zeigt es auf, wie entscheidend der Zeitpunkt ist. Ab 65 Jahren kann bei Bedarf eine Abklärung gemacht werden, im Alter um 80 Jahre soll sie dann aktiv angeboten werden. Die Institution, welche die Abklärung durchführt, muss über Mitarbeitende mit Kompetenzen im psychosozialen Bereich und Wissen über das System der sozialen Sicherheit sowie die Altersarbeit vor Ort verfügen. Die Stelle muss zudem unabhängig von einer Leistungserbringung entscheiden können. Eine Abklärung soll die Ziele der zu erbringenden Leistungen im Bereich Betreuung sowie die Kostenübernahme definieren.

Ergänzung Dezember 2023 – Abklärung konkret

Abklärungen sind in der Regel darauf angelegt herauszufinden, ob ein Anspruch auf definierte Leistungen eines gegebenen Massnahmenkatalogs besteht. Im Fall der Betreuung ist eine andere Herangehensweise sinnvoll: Das Ziel ist, ergebnisoffen herauszufinden, ob die Notwendigkeit besteht, mit Betreuung die Selbstständigkeit und Lebensqualität der Person zu erhalten und zu fördern. Wie ein gutes Abklärungsinstrument sowie -verfahren in der Praxis aussehen könnte, ergänzen wir im Papier «Abklärung konkret». Zudem werfen wir einen Blick auf Erfahrungen aus dem IV-Bereich.

Wir hoffen damit, die in verschiedenen Organisationen und Behörden bereits laufenden Bestrebungen für wirkungsvolle Instrumente und Prozesse zu unterstützen und einen Beitrag dazu zu leisten, dass gemeinsame Eckwerte in allen Betreuungsabklärungen zu finden sein werden – im Sinne einer fairen, personenzentrierten und partizipativen Abklärung für eine gute Betreuung im Alter.

Um eine einheitliche Abklärung voranzutreiben, hat der Bund eine wichtige Rolle einzunehmen. Er muss die Qualitätsstandards für die Abklärung erarbeiten, deren Einhaltung gewährleisten und eine Mitfinanzierung der Betreuung sicherstellen. Dazu bietet sich beispielsweise das Modell «Betreuungsgeld für Betreuungszeit» an. Für die Sicherstellung der Betreuungsleistungen, deren Bedarf sich aus der Abklärung ergeben haben, sind die Kantone und Gemeinden zuständig.

Zu den Praxisbeispielen aus Bern und Luzern im Fundus: